Reglement der Stiftung ift-Tango


 

Die Organe der Stiftung sind:

  • der Stiftungsrat,
  • die Geschäftsleitung,
  • das Kuratorium und
  • die Kontrollstelle

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, die je zu zweit Zeichnungsberechtigt sind. Er trifft seine Entscheidungen an Sitzungen, Telefonsitzungen oder auf dem Korrespondenzweg. Der Kuratoriumsvorsitzende ist an den Entscheidungsprozessen mit beratender Stimme beteiligt.

Für Entscheidungen gelten die folgenden Stimmverhältnisse:

  • Aufnahme neuer Stiftungsräte: Einstimmigkeit.
  • Wahl von Geschäftsleitern, Kuratoriumsmitgliedern und Revisoren: ohne Gegenstimme.
  • Ausschluss von Stiftungsräten: Mehrheit der Stiftungsräte
  • Alle übrigen Entscheide: Mehrheit der Stiftungsräte.

Nicht delegierbare Aufgaben des Stiftungsrates sind:

  • Wahl des Stiftungsrats-Vorsitzenden
  • Aufnahme und Ausschluss von Stiftungsräten
  • Wahl des Kuratoriumsvorsitzenden
  • Bestätigung von Kuratoriumsmitgliedern
  • Wahl der Revisionsstelle
  • Wahl der Geschäftsleitung
  • Wahl der Abteilungsleiter
  • Änderungen des Reglements
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Abnahme des Revisorenberichts
  • Entlastung des Kassiers
  • Genehmigung der Budgets von Abteilungen
  • Genehmigung der Budgets von Einzelveranstaltungen mit erhöhtem Risiko oder mit einer Budgetsumme von mehr als Fr. 3000.-.
  • Errichtung neuer Abteilungen.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist durch den Stiftungsrat aus dessen Mitte zu wählen. Sie ist für die Vorbereitung und Umsetzung von Stiftungsratsentscheidungen verantwortlich und koordiniert die Aktivitäten der Abteilungen der Stiftung. Sie plant und realisiert eigene, zweckgerechte, durch den Stiftungsrat genehmigte Projekte.

Kuratorium

Das Kuratorium besteht aus mindestens drei Personen und konstituiert sich selbst. Es überwacht die Einhaltung der Bestimmungen der Stiftungsurkunde und des Reglements, unterbreitet dem Stiftungsrat Vorschläge zur Verbesserung der Angebote der Stiftung und zur Entwicklung der Unternehmung.

Kontrollstelle

Die Kontrollstelle ist für die Prüfung der Jahresrechnung verantwortlich. Sie informiert den Stiftungsrat über die Ordnungsmässigkeit der Bücher sowie über die Darstellung der Vermögenslage und der Geschäftsergebnisse.

Abteilungen der Stiftung

Die zweckdienlichen Aufgaben der Stiftung werden den folgenden Abteilungen übertragen:

  • Zentrale
  • Club Silbando
  • Tangoschule Zürich
  • ift-Tango Show-Productions

Abteilungsleiter werden durch die Geschäftsleitung vorgeschlagen und vom Stiftungsrat bestätigt.

Zentrale

Die Zentrale ist für die folgenden Aufgaben verantwortlich:

  • Informationsverarbeitung
  • Rechnungswesen
  • Personalbetreuung und Kommunikation
  • Marketing, Werbung, Mailing
  • Tango-Mediothek (Ton, Bild, Schrift)
  • Bälle und Feste ausserhalb den Räumen des Club Silbando
  • Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit anderen Tango-Gruppen.

Diese Aufgaben können im Einvertändnis mit dem Stiftungsrat von der Geschäftsleitung an Projektleiter delegiert werden.

 

Club Silbando

Aufgaben des Club Silbando sind:

  • Miete und Unterhalt eines eigenen Clublokals
  • Durchführung regelmässiger Tanzabende
  • Durchführung einzelner Feste
  • Auslastung der gemieteten Räume

Tangoschule Zürich

Aufgaben der Tangoschule Zürich sind:

  • Durchführung von Kursen für argentinische Tänze in Zürich
  • Workshops mit Gastlehrern in Zürich

ift-Tango Show-Productions

Aufgaben der ift-Tango Show- Productions sind Produktion bzw. Vermittlung von:

  • Tango-Shows
  • Tango-Orchestern
  • Tango-Demonstrationen
  • Tango-Vorträgen

Menschen der Stiftung

Die Stiftung kennt Personal, Gönner und Gäste.

Personal

  • Mitarbeiter sind Abteilungsleiter oder Stiftungsräte.
  • Controller sind Kuratoren oder Verantwortliche der Kontrollstelle
  • Helfer sind für die Stiftung ehrenamtlich tätige Menschen

Gönner

Gönner ist, wer im Besitz eines gültigen Gönnerausweises ist. Diese Ausweise berechtigen zu diversen Vergünstigungen. Gönnerausweise erhalten:

  • Stifter, die das Vermögen der Stiftung durch Schenkungen im Wert von über Fr. 1000 erhöhen. Der Status ’Stifter’ erlischt zwei Jahre nach der letzten Schenkung
  • Förderer, die im voraus Fr. 240.- oder mehr pro Jahr bezahlen